Gottesdienste und die Auflagen der Nordkirche wegen der Corona Pandemie

(Auszug aus den Handlungsempfehlungen der Nordkirche Mai 2020/www.aktuell.nordkirche.de)
„Für das gottesdienstliche Handeln bei einer physisch anwesenden Gemeinde sind folgende Maßgaben leitend:
• Abstand – Zwischen den Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen, muss ein Abstand von 1,5 – 2 Metern in alle Richtungen bestehen. Mitglieder eines Haushalts sind davon ausgenommen.
• Kleine Teilnehmer- bzw. Besucherzahl – Diese orientiert sich an den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
• Hygiene – Es muss für die Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen, am Eingang die Möglichkeit zum Händewaschen oder zur Hand-Desinfektion bestehen. Es wird empfohlen, dass Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen, einen Mund-Nasen-Schutz (auch „Alltagsmaske“ oder „Community-Maske“ genannt) tragen.
• Aufnahme von Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer) der Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen –Diese Informationen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Sie werden nach den staatlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
• Keine Teilnahme am Gottesdienst bei Krankheitssymptomen – Auf geeigneten Wegen soll dazu aufgefordert werden, dass Menschen mit Krankheitssymptomen nicht an Gottesdiensten teilnehmen.“
Der Kirchengemeinderat hat einen umfangreichen Hygiene- und Reinigungsplan beschlossen, der im Gemeindehaus und in den Kirchen ausgehängt. Eine Kurzform der derzeit geltenden Regeln, die zu jedem Gottesdienst vor die Kirchentüren gestellt werden ist folgend
abgedruckt.

Privacy Policy Settings