(Auszug aus den Handlungsempfehlungen der Nordkirche Mai 2020/www.aktuell.nordkirche.de)
„Für das gottesdienstliche Handeln bei einer physisch anwesenden Gemeinde sind folgende Maßgaben leitend:
• Abstand – Zwischen den Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen, muss ein Abstand von 1,5 – 2 Metern in alle Richtungen bestehen. Mitglieder eines Haushalts sind davon ausgenommen.
• Kleine Teilnehmer- bzw. Besucherzahl – Diese orientiert sich an den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
• Hygiene – Es muss für die Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen, am Eingang die Möglichkeit zum Händewaschen oder zur Hand-Desinfektion bestehen. Es wird empfohlen, dass Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen, einen Mund-Nasen-Schutz (auch „Alltagsmaske“ oder „Community-Maske“ genannt) tragen.
• Aufnahme von Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer) der Menschen, die am Gottesdienst teilnehmen –Diese Informationen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Sie werden nach den staatlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
• Keine Teilnahme am Gottesdienst bei Krankheitssymptomen – Auf geeigneten Wegen soll dazu aufgefordert werden, dass Menschen mit Krankheitssymptomen nicht an Gottesdiensten teilnehmen.“
Der Kirchengemeinderat hat einen umfangreichen Hygiene- und Reinigungsplan beschlossen, der im Gemeindehaus und in den Kirchen ausgehängt. Eine Kurzform der derzeit geltenden Regeln, die zu jedem Gottesdienst vor die Kirchentüren gestellt werden ist folgend
abgedruckt.